Alfina GmbH - AGB´s

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Alfina GmbH wird entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch schlüssiges Handeln, durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung abgeschlossen. Sofern sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes ergibt, beträgt die Laufzeit des Vertrages sechs Monate und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern keine der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

02. Der Während der Laufzeit des Maklervertrages ist es dem Kunden nicht gestattet, andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten in Bezug auf das Vertragsobjekt zu beauftragen. Sollte der Kunde gegen diese Regelung vorsätzlich verstoßen, trägt er die Verantwortung für die daraus resultierenden Schäden.

03. Den Maklerauftrag unterliegen die Geschäftsbedingungen. Wenn der Makler darauf hinweist und der Auftraggeber die Kenntnisnahme hat, gelten Sie als anerkannt, sobald der Auftrag erteilt wird. Sofern der Auftraggeber ein Kaufmann ist, erklärt er sich mit der Auftragserteilung einverstanden und akzeptiert die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Als privater Verbraucher und Auftraggeber haben Sie gemäß §355 BGB das Recht, den Auftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Unsere Aufgabe besteht darin:

a) die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie Beteiligungsverträge über Beteiligungen an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nachzuweisen,

b) den Abschluss derartiger Verträge zu vermitteln. Für die Erfüllung unseres Auftrages ist es ausreichend, dass unsere Tätigkeit für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zumindest mit ursächlich war.

c.) im Rahmen der Durchführung des Auftrages persönliche Daten des Auftraggebers zu erhebt, zu nutzt, sowie zu verarbeitet und diese, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, dem Verkäufer bzw. Vermieter übermitteln und im EDV-System bzw. im "onOffice Maklersoftware" verarbeitet und speichert. Dienstleister werden von uns nach den strengen Vorgaben der DSGVO vertraglich als Auftragsverarbeiter verpflichtet und dürfen Ihre Daten zu keinen anderen Zwecken weiterverwenden. Die Datenschutzerklärung der Alfina GmbH können Sie unter einsehen https://alfinagmbh.de/datenschutz.shtml oder unter alfinagmbh@gmail.com anfordern.

05. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

06. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte der Kunde diese Verpflichtung schuldhaft verletzen, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, falls der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit dadurch beeinträchtigt wird. Wenn durch die unautorisierte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande kommt, liegt ein schuldhafter Verstoß gegen diese Regelung vor und der Auftraggeber haftet für den dadurch entstandenen entgangenen Gewinn.

07. Sollte Ihnen als Auftraggeber unserer Angebote preislich oder hinsichtlich anderer Umstände Ihren Vorstellungen nicht entsprechen, ist der Auftraggeber dazu angehalten, einen geeigneten Gegenvorschlag (in schriftlicher Form) zu unterbreiten, damit der Auftragnehmer weiter verhandeln kann.

08. Wenn es keine Interessenkollision gibt, haben wir das Recht, auch für die andere Vertragspartei des Hauptvertrages tätig zu werden und dabei Provision zu verlangen.

09. Wenn der Auftraggeber über Informationen oder Vorkenntnisse zum vom Auftragnehmer nachgewiesenen Objekt verfügen, ist es erforderlich, dass der Auftraggeber diese Vorkenntnisse mit Quellennachweis dem Auftragnehmer nach Erhalt des ausführlichen langen Exposés mitteilt. Dadurch kann der Erstnachweis eindeutig erbracht werden und der Auftraggeber behält sein Recht auf Einrede der Vorkenntnis bzw. das nachgewiesene Exposé des Auftraggebers wird als Erstnachweis festgelegt.

10. Unser Angebot basiert auf Informationen des Verkäufers. Wir können keine Haftung für die Genauigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Irrtümer und Zwischenverkäufe/-vermietungen bleiben vorbehalten. Die Grundrisse werden aufgearbeitet ohne ein Aufmaß, daher kann es zu Abweichungen der Größenangaben kommen. Bilder und Grundrisszeichnungen, die vom der Alfina GmbH als Auftragnehmer erstellt wurden, behält sich die Alfina GmbH die Bildrechte und das geistige Eigentum vor, es dürfen diese nicht ohne Zustimmung der Alfina GmbH von Dritten verwendet werden.

11. Der Anspruch auf Provision wird gemäß § 652 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses des Hauptvertrages fällig, sofern dieser auf unserer ordnungsgemäßen Vermittlungstätigkeit basiert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, uns unverzüglich über den Zeitpunkt, das Entgelt und die beteiligten Parteien des Hauptvertrages zu informieren. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bleibt bestehen, selbst wenn der Hauptvertrag noch unter einer aufschiebenden Bedingung steht, die noch nicht eingetreten ist.

12. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

13. Der Gerichtsstand für mögliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (dem Maklervertrag) liegt am Sitz des Maklers, sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Falls der Kunde ein Verbraucher (gemäß § 13 BGB) ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird ebenfalls der Sitz des Maklers als nicht ausschließlicher Gerichtsstand festgelegt. Wenn der Kunde (als Verbraucher) nach Abschluss des Maklervertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt oder dieser außerhalb Deutschlands liegt, bleibt der Sitz des Maklers als Gerichtsstand bestehen.

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